Weimar (dpa/th) - Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verhandelt demnächst einen Antrag der AfD-Fraktion im Landtag gegen eine der Thüringer Corona-Schutzverordnungen. Konkret geht es um die Verordnung vom 21. Januar 2022 und dabei unter anderem um die Anordnung von Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Personen, teilte das Verfassungsgericht am Mittwoch in Weimar mit. In dem Normenkontrollverfahren beantragt die AfD-Fraktion die Feststellung, dass diese Regelungen gegen die Thüringer Verfassung verstoßen und nichtig sind. Der Termin zur mündlichen und öffentlichen Verhandlung dazu wurde für den 21. April festgelegt.