Für die grausame Tötung eines Mannes in einer Obdachlosenunterkunft in Niederbayern muss ein 22-Jähriger auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Der Beschuldigte habe im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Totschlag begangen, stellte der Vorsitzende Richter am Montag vor dem Landgericht Deggendorf fest und folgte damit der Argumentation des Verteidigers, der auf Totschlag plädiert hatte. Der Staatsanwalt hatte dem 22-Jährigen Mord vorgeworfen und die Mordmerkmale der niederen Beweggründe und der Heimtücke verwirklicht gesehen.
Deggendorf in Niederbayern Mann erstochen und enthauptet - 22-Jähriger muss in Psychiatrie
dpa 28.03.2022 - 13:30 Uhr
red/