So ist etwa bei der Dekoration von Weihnachtsbäumen zu beachten, dass durch den Einsatz von Wunderkerzen oder Kerzen eine erhöhte Brandgefahr bestehen kann.
Was ist im Treppenhaus von Mietshäusern erlaubt?
Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus zählt zu den Gemeinschaftsräumen. Was dem einen Mieter gefällt, kann den anderen stören. Generell sollten Mieter das Treppenhaus von sperrigen Dekorationen, etwa einem Tannenbaum, frei halten. Sie könnten Fluchtwege versperren.
Was darf man an die Hausfassade hängen?
Die Fassade wird nicht mitvermietet, wenn man so will. Sie ist normalerweise „nicht Teil der Mietsache“. Deshalb darf der Mieter sie nicht einfach verändern, sprich dekorieren. Wer das vorhat, sollte sowohl mit seinem Vermieter als auch mit den anderen Parteien – falls es welche gibt – Rücksprache halten.
Darf man den Balkon schmücken?
Ja. Den Innenraum ihres Balkons können Mieter mit einer Lichterkette behängen. Erst wenn die Beleuchtung zu starke Auswirkungen auf die Nachbarn hat, können Mieter – und auch jeder Eigentümer – gezwungen sein, diese abzumontieren, zu dimmen oder ab einer bestimmten Uhrzeit abzustellen.
Von Dekorationen, die sich außerhalb der Wohnung etwa am Balkon befinden, darf keine Verletzungsgefahr ausgehen. Sie müssen sicher befestigt sein.
Welche Trends gibt es bei der Weihnachtsdeko im Jahr 2023?
Wirklich viel Neues gibt es nicht, was den Schmuck zur besinnlichen Jahreszeit anbelangt. In ist, was schon immer in war – und im Grunde ist alles erlaubt, was gefällt. Pastellfarben haben auch bei der weihnachtlichen Deko Einzug gehalten. Trendfarben für Christbaumkugeln sind Erdtöne und Schwarz. Ansonsten ist das Bewusstsein für ein nachhaltiges Fest gestiegen. Alternativen gibt es inzwischen auch zum „normalen“ Weihnachtsbaum.