Ehemaliger Torwart des VfB Stuttgart Neuer „Kettensägen-Prozess“ gegen Jens Lehmann

red/

Der Prozess gegen den früheren VfB- und Nationaltorwart Jens Lehmann wegen eines skurrilen Vorfalls mit einer Kettensäge am Starnberger See geht in die nächste Runde. Wann das Urteil fallen könnte.

 
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Jens Lehmann wird Ende September zum Berufungsprozess im Landgericht München II erwartet. (Archivbild) Foto: imago/Sven Simon

Der Prozess gegen den früheren VfB- und Nationaltorwart Jens Lehmann wegen eines skurrilen Vorfalls mit einer Kettensäge am Starnberger See geht in die nächste Runde. Am Landgericht München II startet Ende September der Berufungsprozess in dem Fall, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Am 27. September soll der Prozess beginnen, vier Verhandlungstage sind angesetzt, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Das Urteil könnte am 11. Oktober fallen. 

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Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420 000 Euro.

Verteidigung von Lehmann verlangt Freispruch

Lehmann habe sich „durchgängig als Opfer der Justiz“ inszeniert, hatte Richterin Tanja Walter in ihrer Urteilsbegründung gesagt. Der 54-Jährige sei „jedoch nicht Opfer, er ist Täter“ und habe vor Gericht „hanebüchene Geschichten“ zu seiner Verteidigung vorgebracht. Von einer Freiheitsstrafe sah sie dennoch ab und verhängte nur eine Geldstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine solche von zehn Monaten auf Bewährung gefordert - und eine Geldauflage von 216 000 Euro. „Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden“, sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer in dem ersten Prozess - oder sie landeten vor Gericht. Die Verteidigung des WM-Helden von 2006 verlangte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und forderte für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro. 

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Lehmann hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt, darum ist es nicht rechtskräftig geworden.