Stuttgart - Beim Thema Eigenbedarfskündigung wird zwischen den Rechten von Vermietern und Mietern detailliert abgewogen. Grundsätzlich sind Mieter in der Bundesrepublik gesetzlich gut geschützt. Vermieter dürfen Mietern nicht einfach so kündigen, sie haben ein verfassungsrechtliches und unter den Schutzbereich der Eigentumsgarantie fallendes Besitzrecht an ihrer Wohnung. Vermieter können Mietern nur dann kündigen, wenn ein „berechtigtes Interesse“ dafür vorliegt.