„Freiheit, Freiheit!“
Aus Madrid darf man zum Beispiel wieder ans Meer nach Andalusien, Valencia oder Katalonien. Wichtiger noch für viele: Nach einem halben Jahr nur per WhatsApp, Skype oder Zoom darf man Freunde und Familie wieder in die Arme schließen. „Endlich kann ich meinen Sohn, meine Schwiegertochter und meine Enkelkinder in Cádiz besuchen“, sagt die bereits geimpfte Witwe Asunción im Ausgehviertel Malasaña. Die 82-Jährige hält sich die Ohren zu, als einige Jungs neben ihr Böller abfeuern und „Freiheit, Freiheit!“ skandieren.
Spaniens Linksregierung mahnt unterdessen zur Vorsicht. „Die Pandemie ist noch nicht zu Ende“, sagte Vize-Ministerpräsidentin Carmen Calvo am Samstag. Die Sorge ist groß, dass sich das vergangene Jahr wiederholen könnte: Damals hatte die Regierung im Juni eine „neue Normalität“ mit vielen Lockerungen ausgerufen. Bis November schossen die Corona-Zahlen dann wieder so in die Höhe, dass die Regierung die Notbremse ziehen musste und den Notstand erklärte, der die rechtliche Grundlage für landesweite Einschränkungen bildete.
Regionen entscheiden wieder selbst
Jetzt entscheiden die Regionen des Landes je nach Lage und im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten wieder selbst, welche Maßnahmen sie aufrechterhalten oder neu beschließen. So bestätigte das Oberste Gericht der bei Deutschen beliebten Balearen, zu denen auch Mallorca gehört, die Fortdauer einer nächtlichen Ausgehsperre - auf den Kanaren aber verbot das dortige Oberste Gericht diese Maßnahme am Sonntag. Die Regionalregierung kündigte umgehend Beschwerde vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens in Madrid an. Damit könnte es schon bald eine Grundsatzentscheidung in der Frage geben, ob und unter welchen Bedingungen Regionalregierungen nächtliche Ausgangssperren verhängen dürfen.
Es wurde befürchtet, dass es bei den Corona-Maßnahmen in Spanien sonst zu einem Flickenteppich kommen könnte. Die Opposition warf der Zentralregierung vor, sie richte ein Chaos an. Der Epidemiologe Pedro Alonso kritisiert, Spanien habe es versäumt, eine „Bundesnotbremse“ mit einheitlichen Regeln wie in Deutschland zu erlassen.