Versorungssicher und vernünftig
Am stärksten beschäftigt hat die Versammlung laut der Mitteilung der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strompreisbremse. Dazu Kerstin Schreyer: „Die Verbraucher müssen jetzt dringend durch eine Deckelung der Energiepreise entlastet werden. Das Gesetz dazu darf aber kein Hemmschuh für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien werden. Hier muss der Bund dringend nachbessern.“
Nicolas Lahovnik ergänzte: „Wir beweisen seit Jahren in Wunsiedel, dass es gelingt, mit dezentralen und klimaneutralen Konzepten den Bürgern versorgungssicher und zu vernünftigen Preisen Energie zu liefern. Diese Konzepte und auch die Produktion grünen Wasserstoffs dürfen jetzt nicht gefährdet werden.“ KPV-Vorsitzender Karl-Philipp Ehrler mutmaßte, mit dem Gesetzentwurf solle gleich noch die Zentralisierung der Energiewirtschaft mit vollzogen werden.
Ziel für ganz Bayern
Martin Schöffel brachte es auf den Punkt: „Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen unsere Bürger nun die mit hohen Spekulationsanteilen behafteten Marktpreise akzeptieren, um dann die Vergütungen der Strompreisbremse zu erhalten. Das kann doch nicht richtig sein. Wir müssen für eine Übergangszeit die bisherigen Kraftwerke laufen lassen und den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranbringen. Eine lokal ausgerichtete und sichere Energieversorgung wie hier in Wunsiedel mit dauerhaft stabilen und günstigen Preisen ist unser Ziel für ganz Bayern. Durch die aktuellen Gesetzesänderungen des Bundes droht allerdings der Ausbau der Erneuerbaren und von Speichertechnologien zurückgedrängt zu werden.“
Wie Marco Krasser den Anwesenden erklärte, ist der Abschluss langfristig stabiler PPAs zwischen dem Betrieb der Elektrolyseure und den Erzeugern erneuerbarer Energie notwendig, um einen wettbewerbsfähigen Wasserstoffpreis erreichen zu können. Dies sei auch deshalb erforderlich, da sonst die Vorgaben der „grünen Wasserstoffelektrolyse“ nicht eingehalten werden können. Diese PPA-Verträge sollen mit lokalen Wind- und Solaranlagen abgeschlossen werden.
Erhebliche Schwächung
Der Gesetzentwurf sieht laut Krasser jedoch vor, dass nur für Verträge, die vor dem 1. November abgeschlossen wurden, bilateral vereinbarte Vertragspreise als Erlösschwelle für die Abschöpfung des Überertrages berücksichtigt werden könnten.
Für alle anderen Verträge würde als Einnahme der Windkraft- und Solaranlage immer der jeweilige Börsenpreis unwiderleglich vermutet. Somit könnte bei steigendem Marktpreis der Windkraftbetreiber in die Unterdeckung getrieben werden. Folglich kann der Windkraftanlagenbetreiber einen solchen Vertrag mit der Wasserstoff-Elektrolyse wegen unkalkulierbarer Risiken nicht mehr abschließen. Somit stünde der Elektrolyse mit der neuen Regelung kein marktgerechter Grünstrom mehr zur Verfügung.
Darüber hinaus wären lokale Stadtwerke auch nicht mehr in der Lage, ihren Kunden einen günstigeren Stromtarif anzubieten. Dem Stadtwerk würde vielmehr faktisch vorgeschrieben, dass es von seinen Kunden die teuren Marktpreise zu verlangen hat. Allein die Bundesnetzagentur entscheidet dann über die Vergünstigung von Letztverbrauchern, nicht mehr die lokalen Stadtwerke.
Lahovnik und Ehrler sind laut der Mitteilung sich einig: „Mit diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird im großen Stil eine erhebliche Schwächung der lokalen Stadtwerke und dezentralen Energieerzeuger eingeleitet und zugleich ein weiterer hoher bürokratischer Aufwand geschaffen. Der volkswirtschaftliche Schaden zulasten der Bürger ist nicht absehbar.“