Das E-Rezept hat zum Jahreswechsel das bisherige Papierformat abgelöst. Verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt es – eigentlich – nur noch mit E-Rezept, das mit der elektronischen Gesundheitskarte, per App oder einem Ausdruck eingelöst werden kann. Der Gesetzgeber will damit für mehr Komfort für die Patienten sorgen und Wege in die Arztpraxen ersparen.
Erste Bilanz Keine Zeitenwende beim E-Rezept
Manfred Köhler 23.01.2024 - 12:00 Uhr