Will heißen: Bundeskanzler Olaf Scholz steht weiterhin hinter dem Milliardenprojekt, mit dem die Regierung bis zu 5,6 Millionen Kinder erreichen will. In der Fraktion der Kanzlerpartei dringt man daher auf eine rasche Umsetzung - und äußert sich genervt über die Liberalen. Der familienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sönke Rix, sagt dazu den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Erst wird wie die Kesselflicker gestritten über zwei oder zwölf Milliarden und jetzt hängt sich ein Koalitionspartner an einer einzigen Zahl auf und macht davon das Projekt Kindergrundsicherung abhängig." Das sei "unanständig" und den Familien in Deutschland nicht vermittelbar. "Zusätzliche Stellen im Familienservice sind unerlässlich", meint Rix.
Auch das Familienministerium begründet die zusätzlichen Stellen unter anderem damit, dass die Regierung künftig mit den Leistungen all jene aktiv erreichen wolle, die bislang außen vor blieben. Die Zahl gehe auch auf Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurück. In der Stellungnahme zum Gesetzentwurf hatte die BA bereits im November 2023 von zusätzlichen "5355 Vollzeitäquivalenten" gesprochen. Das ergäbe doppelt so viel Personal wie in der heutigen Familienkasse, heißt es dort außerdem.
Die Zahl, über die jetzt gestritten wird, ist also nicht neu. Sie war schon Teil des Kabinettsbeschlusses im vergangenen September - den auch die FDP mitgetragen hatte. Ein Sprecher des FDP-geführten Finanzministeriums räumt dies auf Nachfrage ein - gibt aber zu bedenken, dass das Kabinett einen Passus mitbeschlossen habe, der vorsehe, Verwaltungsaufwand- und kosten zu reduzieren. Eine Zustimmung der FDP also unter dem Vorbehalt, das kein Bürokratiemonster entsteht? So scheint es.
Kommt der digitale "Kindergrundsicherungscheck"?
Doch längst hat sich die Debatte um die Kindergrundsicherung verselbstständigt. Die eigentlich wichtigen Fragen, die den Alltag der Menschen betreffen, geraten dabei oft ins Hintertreffen: Gibt es künftig wirklich mehr Geld? Sehr wahrscheinlich nicht. Betroffene sollen nur das bekommen, worauf sie auch schon länger Anspruch haben. Auch zur künftigen Beantragung ist noch vieles unklar. Das Ministerium verweist darauf, dass ein sogenannter "Kindergrundsicherungscheck" eingeführt werden soll. Wenn Familien das wünschen, soll es künftig also eine Möglichkeit geben, digital prüfen zu lassen, ob sie anspruchsberechtigt sind. Der Familienservice informiere die Familien dann "proaktiv" über ihren Anspruch, heißt es.
Doch ob und wann all das in die Tat umgesetzt wird, ist noch offen. Klar scheint indes zu sein: Zum 1. Januar 2025 wird die Kindergrundsicherung sehr wahrscheinlich nicht in Kraft treten können. Die Bundesagentur für Arbeit argumentiert, dass es mehr Zeit brauche, um die tausenden neuen Mitarbeiter entsprechend zu qualifizieren.