Faustschläge und Fußtritte 15-Jähriger geht auf 30-Jährigen los

Faust – Symbolbild. Foto: picture alliance / dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Eine handfeste Auseinandersetzung in der Oberen Stadt in Kulmbach endete am Mittwochabend für einen Beteiligten im Krankenhaus, für den anderen im Polizeigewahrsam.

 
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Kulmbach - Seinen Anfang nahm die Schlägerei gegen 21.30 Uhr am Holzmarkt, wie die Polizei berichtet. Dort traf ein 15-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach auf einen 30-jährigen Kulmbacher. Der Ältere von beiden führte anscheinend Selbstgespräche, die der Jüngere offenbar auf sich bezog und sich provoziert fühlte. Ein zunächst verbaler Streit gipfelte in einem Faustschlag des 15-Jährigen, als sein Kontrahent eigentlich gerade das Feld räumen wollte.

Der Getroffene ging trotzdem seiner Wege, was dem Aggressor augenscheinlich missfiel. Nach einer kurzen Verfolgung lauerte er dem 30-Jährigen in einem Innenhof nochmals auf, wo er ihn erneut attackierte. Der Jugendliche stieß den 30-Jährigen dabei zunächst gegen eine Mauer, wodurch er zu Boden ging. Seine dadurch gewonnene Überlegenheit nutzte er schließlich noch für einen kraftvollen Fußtritt gegen den Kopf des ohnehin schon verletzten Mannes.

Während der Täter mit seinem Begleiter flüchtete, musste der Geschädigte mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werden. Dort stellten sich seine Verletzungen als weniger schwer heraus, sodass er das Klinikum noch in der Nacht wieder verlassen konnte.

Die Fahndung nach dem Tatverdächtigen, bei der die Kulmbacher Streifenbesatzungen von einer Diensthundeführerin der Operativen Ergänzungsdienste Bayreuth unterstützt wurden, lief zunächst ins Leere. Erst knapp zwei Stunden nach der Tat konnte die Hundeführerin den Tatverdächtigen in der Fritz-Hornschuch-Straße aufgreifen. Im Zuge der Festnahme fiel den Beamten dann noch ein Brocken Haschisch in die Hände. Ob dieser dem Schläger oder seinem Begleiter gehörte, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Auch ohne einen nachgewiesenen Besitz von Betäubungsmitteln muss sich der 15-Jährige mindestens wegen gefährlicher Körperverletzung vor der Justiz verantworten.

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