Wunsiedel - Auf 173,50 Euro haben sich die Rundfunkgebühren summiert, die ein 37 Jahre alter Mann aus dem Landkreis hätte zahlen sollen. Das tat er aber nicht. So beauftragte der Bayerische Rundfunk , wie in solchen Fällen üblich, einen Gerichtsvollzieher, der die Gebühr einziehen sollte. Das lehnte der säumige Zahler rigoros ab. Jetzt musste er sich vor dem Einzelrichter verantworten.