Wunsiedel - Auf 173,50 Euro haben sich die Rundfunkgebühren summiert, die ein 37 Jahre alter Mann aus dem Landkreis hätte zahlen sollen. Das tat er aber nicht. So beauftragte der Bayerische Rundfunk , wie in solchen Fällen üblich, einen Gerichtsvollzieher, der die Gebühr einziehen sollte. Das lehnte der säumige Zahler rigoros ab. Jetzt musste er sich vor dem Einzelrichter verantworten.
Fichtelgebirge Hohe Strafe für Erpressung einer Amtsperson
Herbert Scharf 16.03.2017 - 18:45 Uhr