Paradies für Sprayer Flutmuldenmauer für Graffiti frei

Graffiti an der Mauer entlang der Flutmulde sind jetzt erlaubt. Das gaben (von rechts) Frank Daumann, Geschäftsführer des Skateshops „Unbroken“, Oberbürgermeister Ingo Lehmann sowie Wirtschaftsförderer Thomas Tischer bekannt. Gut erkenntlich sind auf dem Bild zudem die verschiedenen Areale der Mauer: auf den Betonelementen darf gesprüht werden, die Holzverblendungen sind freizulassen. Foto: /Stadt Kulmbach

Stadt Kulmbach und Wasserwirtschaftsamt geben die Mauer an der Flutmulde für Graffiti frei. Einige Regeln müssen aber beachtet werden.

 
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Kulmbach - Bisher mussten die Sprayer nachts und heimlich arbeiten. Wenn sie erwischt wurden, waren sie wegen Sachbeschädigung dran, und das konnte teuer werden. Jetzt ändert sich das: Von dieser Woche an ist das Sprayen von Graffiti an der Hochwasserschutzmauer an der Flutmulde im Bereich der Blaich offiziell erlaubt, teilt die Stadt Kulmbach jetzt mit.

Nachdem die eigens für das Sprayen angeschafften Mauerteile im Bereich des Skateparks am Schwedensteg sehr gut genutzt werden, haben Oberbürgermeister Ingo Lehmann und das Wasserwirtschaftsamt Hof nun auch die Betonwände östlich der „Ängerlein-Brücke“ ganz offiziell zum Besprühen freigegeben. Einige Wände davon sind in nächtlichen Aktionen bereits besprüht. In den Zwischenräumen und auf den freien Mauern kann aber nun auch offiziell legal gesprüht werden, heißt es in der Mitteilung von Jonas Gleich, dem Pressesprecher der Stadt Kulmbach.

Initiiert wurde die Freigabe der Mauer von Frank Daumann, dem Geschäftsführer des Skateshops „Unbroken“ am Kressenstein in Kulmbach. Er wurde von zahlreichen Kunden nach Möglichkeiten zum legalen Sprayen gefragt und wendete sich dann mit seinem Anliegen an die Wirtschaftsförderung der Stadt Kulmbach. Dort fand die Anregung Zustimmung.

Einige Regeln müssen aber beachtet werden, wenn jemand Graffiti an der Flutmuldenmauer anbringen möchte. Die Stadt Kulmbach gibt den Künstlern für das Sprayen in diesem Bereich folgendes vor:

  • Besprüht werden dürfen entlang der Flutmulde lediglich die Betonwände östlich der „Ängerlein-Brücke“, also ab der Brücke in Richtung Stadtwerke.
  • Die Holzverblendungen dürfen nicht besprüht werden. Der Mauerabschnitt westlich der „Ängerlein-Brücke“ muss allerdings frei bleiben.
  • Eine Darstellung von verbotenen, rechtsradikalen Abbildungen, Beschimpfungen, Beleidigungen und personenbezogenen Daten ist verboten und bleibt weiterhin unter Strafe gestellt.

„Mit dieser neu geschaffenen Möglichkeit zum legalen Sprayen können wir nicht nur unsere Flutmulde farbenfroher gestalten, wir umgehen so vermutlich auch vielen illegalen Graffiti an anderen Stellen in unserer Stadt. Gerne steuern wir auch einen kleinen finanziellen Obolus bei, um die Farben günstiger anbieten zu können“, erklärt dazu Oberbürgermeister Ingo Lehmann.

Wer an den Betonabschnitten der Hochwasserschutzmauer sein Kunstwerk sprayen möchte, kann Farben über den Skateshop im Kressenstein erwerben.

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