Henkler-Stephani bemängelte zudem die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an die Liquids, also die Trägerflüssigkeiten. Während nikotinhaltige Liquids vom strengeren Tabakrecht erfasst würden, gelte für nikotinfreie Liquids nur die weniger strenge CLP-Verordnung der Europäischen Union. Für alle Liquids sollten jedoch die gleichen Qualitätsstandards und Regelungen zum Gesundheitsschutz gelten, forderte er.
Die DGP betont, ein langfristiger Nutzen von E-Zigaretten bei der Entwöhnung von Tabak lasse sich nicht belegen. Elektronische Verdampfer stünden fälschlicherweise im Ruf, deutlich weniger gesundheitsschädlich zu sein als herkömmliche Tabakzigaretten. Verschwiegen werde, dass je nach E-Zigarettentyp und Zusammensetzung der Liquids durchaus schädliche Substanzen inhaliert würden, darunter atemwegsreizende Stoffe wie Propylenglykol, krebserzeugende Substanzen wie Formaldehyd und teilweise gesundheitsschädigende Metalle wie Blei und Chrom.
"Wer E-Zigaretten zur Rauchentwöhnung empfiehlt, verkennt die Studienlage", zitiert die Fachgesellschaft den Pneumologen Tobias Welte von der Medizinischen Hochschule Hannover, der auch Präsident der European Respiratory Society (ERS) ist. "Auch E-Zigaretten sind gesundheitsschädlich und daher als Entwöhnungshilfe vollkommen ungeeignet."