Wir recherchieren: "Egal ob aufgrund von Altersschwäche oder wegen eines Unfalls - wer sich nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann, dem wird vom Gericht ein Betreuer gestellt", darauf weist etwa die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Kiel hin. Ist kein Partner oder enger Verwandter geeignet, könne eine fremde Person dafür beauftragt werden.