Frage des Tages Die Sache mit dem Einzug

Wichtig für Mieter: Schäden in der Wohnung müssen ins Übernahmeprotokoll aufgenommen werden. Foto: Kai Remmers/dpa-tmn Foto: dpa

Ein Leser hat eine neue Wohnung in Aussicht. In der laufenden Woche soll der Mietvertrag unterzeichnet werden.

 
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