Jedes der 16 Bundesländer hat aufgrund seiner wirtschaftlichen, geografischen und regionalen Besonderheiten unterschiedlich hohe Einnahmen. Hauptziel des Finanzausgleichs ist laut Grundgesetz die "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse".

Zunächst werden die Steuereinnahmen verteilt. In der ersten Stufe bekommen die "armen" Länder etwas aus dem Topf mit den Umsatzsteuereinnahmen. Stufe zwei ist der Länderfinanzausgleich im engeren Sinn: Hier gleichen starke Länder Einnahme-Unterschiede aus. Schließlich beteiligt sich der Bund mit Zuweisungen. 2012 wurden etwa 8 Milliarden Euro zwischen den Ländern umverteilt, allein 3,2 Milliarden Euro davon flossen nach Berlin. Es gab nur vier "Geberländer": Bayern führte als größter Zahler 3,79 Milliarden Euro ab, Baden-Württemberg 2,76 Milliarden Euro, Hessen 1,3 Milliarden Euro und Hamburg 25 Millionen Euro.