Frage des Tages Die Sache mit dem Hausverkauf

Immobilienbesitzer, die ihr bislang selbst genutztes Haus verkaufen, müssen den Gewinn nicht versteuern. Das gilt auch dann, wenn das Haus vor dem Verkauf ein paar Monate vermietet war, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen 13 K 289/17).

 
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