Ein Ehepaar hat ein Problem, das es in einem umfangreichen Schreiben schildert: Der Verwalter einer Wohnanlage hat den Hausmeister gekündigt, was arbeitsrechtliche Schwierigkeiten nach sich zieht. Die Eigentümergemeinschaft, zu der das Paar gehört, bekam keine Information. Die Auskunft wurde mit Hinweis auf den Datenschutz verweigert. Da die Eigentümer für die Kosten aufkommen müssen, möchten die Leser wissen, ob dieser Vorgang rechtens ist.