Für Mietshäuser gelten nicht nur Hausordnungen, sondern auch brandschutzrechtliche Bestimmungen, die häufig besagen, dass nichts im Treppenhaus abgestellt werden darf. Wie sieht das aber mit Kinderwagen aus? Einen solchen Wagen möchte man weder bei Wind und Wetter ungesichert vor der Tür stehen lassen noch gibt es immer ausreichend Stellplatz etwa im Gebäudekeller. Wohin also mit dem Kinderwagen? Darf man ihn im Haus neben der Haustür abstellen?