Verwaltungsgerichte, so hieß es in dieser Woche, korrigierten häufig die Asylentscheider: Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland Syrien sollten nicht nur subsidiären Schutz erhalten - sagen die Gerichte. "Was heißt das konkret?", will ein Leser wissen.
Frage des Tages Die Sache mit dem Schutzstatus
Redaktion 29.09.2016 - 00:00 Uhr