In der Regel ist der Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder zuständig. Kauft er die Geräte, kann er elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen.
Frage des Tages Die Sache mit dem Signal
Redaktion 08.05.2017 - 20:27 Uhr
Oft fragen Besitzer von Eigentumswohnungen nach, wie die Regelung in Sachen Rauchmeldern ist. Meist ist die Verwaltungsgemeinschaft uneins.
In der Regel ist der Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder zuständig. Kauft er die Geräte, kann er elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen.