Frage des Tages Die Sache mit dem Untermieter

Der Bundesgerichtshof hat beim Thema Eigenbedarf die Rechte der Vermieter gestärkt. Foto: Franz-Peter Tschauner/Archiv Quelle: Unbekannt

Wie ist die Rechtslage, wenn der Untermieter den Internetzugang mitnutzt? Wer seine Wohnung inklusive Internetzugang untervermietet, schließt mit dem Mieter am besten eine Zusatzvereinbarung ab.

 
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