Will der Mieter seine Wohnung in Gänze untervermieten, geht das nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) nur mit Zustimmung des Vermieters. Dabei ist dieser in seiner Entscheidung, ob er zustimmt oder nicht, völlig frei, heißt es in einer Veröffentlichung. Lehnt er ab, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Er kann den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das kann für Mieter interessant sein, die einen Zeitmietvertrag abgeschlossen haben oder einen unbefristeten Mietvertrag mit einem mehrjährigen Kündigungsausschluss.