Mieter sollten mit dem Gießen ihrer Balkonblumen warten, bis sich erkennbar keine Nachbarn unter dem Balkon befinden, meldet etwa der Deutsche Mieterbund (DMB) in einer Veröffentlichung. Auslaufendes Wasser darf auch nicht unten wohnende Nachbarn oder die Fassade des Hauses beeinträchtigen, befand das Amtsgericht München (Aktenzeichen 271 C 73 794 /00).