Mieter und Vermieter können frei aushandeln, wie die Miete die Betriebskosten abdeckt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in einer Mitteilung hin. Denkbar sei demnach, die Betriebskosten vollständig oder teilweise in die monatliche Zahlung aufzunehmen. In diesem Fall ist von einer Inklusivmiete beziehungsweise Teilinklusivmiete die Rede. Eine andere Möglichkeit sei dagegen, eine Kaltmiete mit Betriebskostenvorauszahlungen zu vereinbaren.