Wer mit Bitcoins handelt oder bezahlt, muss seine Gewinne unter Umständen in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Das geht aus einer Verwaltungsanweisung der Finanzbehörde Hamburg hervor. "Betroffen sind vor allem diejenigen, die die Münzen innerhalb eines Jahres verkaufen oder einlösen", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler im Gespräch mit der Deutschen Presseagentur.