Ein Leser wohnt in einer Eigentumswohnanlage. Weil er eine Parterrewohnung mit Terrassenzugang bewohnt, möchte er den Einbruchsschutz verbessert wissen. "Man sieht doch immer im Fernsehen, dass man Balkontüren ganz schnell aufhebeln kann." Nun möchte er wissen, ob er als Mieter dieser Wohnung den Einbruchsschutz einfach verbessern kann. Und: "Kann ich die Verbesserungen von meinem Vermieter einfordern?"