Ein Blick in den Polizeibericht: Nahezu täglich liest man von rüpelhaften Verhalten im Straßenverkehr. Mal zeigt ein Fahrer dem anderen einen Vogel, ein anderes Mal ist vom „Stinkefinger“ die Rede. Doch welche Folgen hat das für den Einzelnen? Was passiert, wenn der Beleidigte den Vorfall zur Anzeige bringt?

Beleidigungen können teuer werden, das gilt nicht nur, aber auch im Straßenverkehr. Eine Beleidigung ist nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches eine Straftat, die mit Geld- oder auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Michaela Zientek, Juristin beim D.A.S. Leistungsservice erklärt in einer Mitteilung: „Üblich ist die Geldstrafe – und die kann hoch ausfallen.“

Ein „Stinkefinger“ gilt als Beleidigung. Gerichte haben dafür Strafen zwischen 600 und 4000 Euro verhängt. Die Strafen sind deshalb unterschiedlich hoch, weil sie sich nach dem Einkommen des Täters richten, erklärt Zientek weiter. Eine Geldstrafe berechnen die Gerichte üblicherweise in Tagessätzen. Ein Netto-Monatsgehalt sind dreißig Tagessätze.

Für Beleidigungen im Straßenverkehr werden meist Strafen zwischen zehn und dreißig Tagessätzen verhängt, heißt es weiter in der Mitteilung. Die Anzahl der Tagessätze sei auch von den Umständen der Tat abhängig und davon, ob der Betreffende ein Erst- oder schon Wiederholungstäter ist.
Gut zu wissen: Seit der Punktereform von 2014 werden für Beleidigungen keine Punkte in Flensburg mehr fällig. Denn bei diesen handele es sich nicht um sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße.

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