Viele Mietverträge oder Hausordnungen enthalten dennoch nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) Klauseln, die Mieter verpflichten, beispielsweise ab 22 Uhr die Haustür zu verschließen. Wie wirksam ist die Vereinbarung?
Frage des Tages Die Sache mit der Haustür
Redaktion 11.03.2019 - 20:36 Uhr