Frage des Tages Die Sache mit der Mieterhöhung

Um eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu begründen, darf der Vermieter sich nur auf den örtlichen Mietspiegel oder ein Sachverständigengutachten berufen. Foto: Jens Kalaene

Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss der Vermieter immer begründen.

 
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