Eine berufstätige Mutter dürfe doch zu Hause bleiben, wenn ein Kind krank ist, schreibt eine Leserin. "Wie ist es aber, wenn alte und gebrechliche Eltern auf Hilfe angewiesen sind? Muss ich zur Pflege Urlaub einreichen?" Eine Sprecherin vom Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erklärt: "Zum 1. Januar 2015 wurde ein sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld eingeführt. Ähnlich wie beim Kinderkrankengeld wird für eine bis zu zehntätige Auszeit eine Lohnersatzleistung gezahlt." Dieses Pflegeunterstützungsgeld könne zur Organisation einer neuen Pflegesituation beantragt werden. Der Anspruch bestehe gegenüber der Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Angehörigen für insgesamt bis zu zehn Tagen.