"Warum wird jetzt im Rundfunk ganz anders vor Geisterfahrern gewarnt?", fragt ein Leser aus dem Fichtelgebirge. Und erklärt: . "Früher wurde nur der Streckenabschnitt in der Fahrtrichtung zwischen A und B erwähnt, jetzt heißt es neuerdings 'Vorsicht in beiden Fahrtrichtungen' in den jeweiligen Radio-Durchsagen." Für sein Empfinden mache diese Neuregelung gar keinen Sinn, sagt der Mann aus Röslau. "Ich will doch wissen, ob der Geisterfahrer mir auf der Autobahn auf meiner Spur entgegenkommt oder ob ich außerhalb des direkten Gefahrenbereichs bin."