Frauen geraten aneinander Beleidigungen beim Gassigehen

Stephan Herbert Fuchs
Das aggressive Verhalten der Kampfhunde der Angeklagten soll Auslöser des Streits gewesen sein, sagte eine Zeugin. Foto: dpa/Kay Nietfeld

Aggressive Kampfhunde? Beleidigungen? Fremdenfeindlichkeit? Das Gericht tut sich schwer bei der Wahrheitsfindung. Am Ende trifft es ein salomonisches Urteil.

 
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Kulmbach/Neuenmarkt - Alle Beteiligten haben sich geärgert, für alle war die Situation belastend, doch was wirklich passiert ist, das war nicht mehr herauszufinden. Deshalb stellte das Amtsgericht nun das Verfahren gegen eine 28-jährige Angestellte aus dem Landkreis wegen Beleidigungen ein. Die Frau muss 500 Euro als Geldauflage ans Kulmbacher Tierheim überweisen, damit ist die Sache dann aber vom Tisch. „Auch wenn diese Lösung für alle unbefriedigend ist – sie dient dem Frieden“, begründete Richterin Sieglinde Tettmann ihre Entscheidung.

Dabei wogen die Vorwürfe schwer. Beim Gassigehen soll die Angeklagte auf einem Feldweg zwischen Neuenmarkt und Wirsberg eine andere Frau und deren Schwester als „Schlampen“, „Schlitzaugen“, „Fidschis“ und als „Hundefresser“ beleidigt haben. Die Frau, die in der Mongolei geboren wurde, aber in Kulmbach aufgewachsen und Schule gegangen ist, erstattete sofort Anzeige und zeigte sich noch heute geschockt von dem Vorfall.

Wenn es ihn denn gegeben hat, denn die Angeklagte behauptete steif und fest: „Ich habe niemanden beleidigt“. Es sei lediglich zum Streit wegen der Hunde gekommen.

Das Gericht ging deshalb zunächst Ursache der Auseinandersetzung auf den Grund. Die Angeklagte und ihre Begleiter hatten drei Hunde, zwei Bulldoggen und einen Mischling dabei, die frei herumliefen aber dann an die Leine genommen wurden, als die Zeugin mit einem Welpen in Sichtweit war. Dann sei die Zeugin die Angeklagte und ihre Begleiter heftig angegangen, habe deren Hunde als „Drecksköter“ bezeichnet und einen Streit vom Zaun gebrochen, in dessen Verlauf von einem der Begleiter ein Stinkefinger gezeigt worden sei. Mehr sei nicht gewesen, erklärte die Angeklagte.

Die Zeugin dagegen sprach von faschistischen und ausländerfeindlichen Ausdrücken. Sie stehe noch heute unter Schock, ihre Schwester traue sich nicht mal mehr alleine aus dem Haus. „Das war schon ein äußerst traumatisierenden Erlebnis“, sagte die 25-Jährige. Die Zeugin berichtete von extrem aggressiven Kampfhunden und von einer sehr beängstigenden Situation, zumal die Angeklagte gedroht habe, ihr die Hunde auf den Hals zu hetzen.

Da meldete sich die Angeklagte noch einmal zu Wort. Sie sei alles andere als rechtsradikal und verwahre sich dagegen in die rechte Ecke gestellt zu werden, sagte sie. Von ihren Hunden gehe keinerlei Gefahr aus. Außerdem werde sie die Zeugin nun wegen Verleumdung anzeigen.

„Ob wir jemals herausfinden, wer da gelogen hat, ist fraglich“, sagte Richterin Tettmann und warnte davor, die Sache noch weiter hochzuschaukeln. Während im ursprünglichen Strafbefehl, gegen den die Angeklagte Einspruch eingelegt hatte, noch von 30 Tagessätzen und jeweils 30 Euro (900 Euro) die Rede war, schlug sie vor, die Sache gegen 500 Euro zu Gunsten des Kulmbacher Tierheims einzustellen. Die Angeklagte und auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft stimmten nach einigem Hin und Her zu.

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