Das zu erreichende Flächenziel sieht die Regierung von Oberfranken, wie die Bürgerinitiative weiter schreibt, dadurch nicht gefährdet. „Wir haben Stand Januar 2024 schon 1,04 Prozent der Landesfläche für unsere Region erreicht. Sollte wider Erwarten das 1,8-Prozent-Ziel bis 2032 nicht erreicht werden, liegt es an dem Planungsverbänden, Gebiete auszuweisen.“ Hierzu würde es sicherlich Gespräche mit einzelnen Kommunen geben, um Flächen zu finden. Die bayrische Regierung würde das zu dem im „Wind an Land“-Gesetz dargestellte Prozedere, dass Windkraftanlagen dann zum privilegierten Vorhaben im Außenbereich werden könnten, nicht kommen lassen.