München - Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat den sogenannten „Corona-Paragrafen“ aktualisiert und für den Fall vorgebaut, dass der Spielbetrieb aufgrund staatlicher Vorgaben im Frühjahr 2022 nur unter 2G-Bedingungen fortgeführt werden kann. Künftig gilt folgende Regel: Sollten nicht vollständig gegen das Coronavirus immunisierte Spieler aufgrund behördlicher Verfügung oder anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht oder nur bis zu einer bestimmten Höchstzahl am Spielbetrieb teilnehmen dürfen, zählen diese trotzdem zum Kreis der spielfähigen Spieler. Vereine können folglich kein Spiel absagen, wenn sie aufgrund von nicht geimpften oder nicht genesenen Spielern nicht spielfähig sind. Das teilt der Verband auf einer Homepage mit.