In Zeiten von Bio-Gemüse entdecken viele Menschen die Kleingärten für sich. Ein gutes Maß an Ordnungsliebe sollten die Nutzer aber mitbringen - denn sie müssen Regeln beachten. Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde, der Dachverband der Kleingärtner, vertritt 15 000 Vereine mit rund einer Million Schrebergärten. Für diese Flächen gibt es nicht wenige Vorschriften. Das Bundeskleingartengesetz, Anweisungen oder Verordnungen der Länder, Gartenordnungen der Verbände und Vereine - alle müssten beachtet werden, sagt Egid Riedl, Vizepräsident des Verbands der Kleingärtner, Siedler und Grundstücksnutzer in Berlin.Das fängt schon bei der Gartenlaube an. "Laut Bundeskleingartengesetz darf sie nicht mehr als 24 Quadratmeter Fläche haben, einschließlich überdachter Vorfläche", erklärt Riedl. In der Regel sei sie aus Holz, "aber es kann auch gemauert werden". Für einen Neubau müsse ein Pächter einen Antrag über den Verein bei der zuständigen Behörde stellen. Ob zusätzlich ein Gewächshaus aufgestellt werden dürfe, welche Größe und welches Material zugelassen sei, stehe in der Gartenordnung, ergänzt Angelika Feiner, Fachberaterin beim Landesverband Bayerischer Kleingärtner.