Vorsitzender Richter wirft AfD Rechtsmissbrauch vor
Mit Vorbehalten gegen den Senat und der Benennung zahlreicher Zeugen aus dem Verfassungsschutz füllt die AfD zu Beginn der Verhandlung mehrere Stunden. Der Vorsitzende Richter wirft ihr Rechtsmissbrauch vor. Die Partei habe für ihre Vorbehalte gegen den Senat keine neuen Argumente aufgeführt, sagt er. Ihr Antrag gegen den gesamten Senat sei pauschal und offensichtlich grundlos gestellt worden. Die Klägerin sagt am Dienstagabend, sie habe rund 210 Beweisanträge vorbereitet.
Das OVG soll klären, ob ein Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das BfV mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Richter in Köln hatten diese Sicht im Jahr 2022 bestätigt. Entsprechend dürfen Partei und JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.
Ethnischer Volksbegriff
Das Kölner Gericht verwies damals auf Gutachten und Materialsammlungen des Verfassungsschutzes. Auch Aktivitäten der Jugendorganisation flossen in die Bewertung ein. Sowohl im formal inzwischen aufgelösten Flügel, der einst vom Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke ins Leben gerufen worden war, als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten "Fremde" möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes. Es gebe auch Verlautbarungen, in denen "Umvolkungs"- und "Volkstod"-Vorwürfe erhoben würden.
Von der AfD-Spitze waren der frühere Bundestagsabgeordnete Roman Reusch und Bundesschatzmeister Carsten Hütter in Münster im Gericht.
Urteilstermin noch offen
Wann es ein Urteil geben wird, ist noch offen. Die Klägerin stellte sich offensichtlich von Anfang an auf eine Marathon-Sitzung ein. Jedenfalls ließ sich das Team der AfD - auf eigene Rechnung - Kekse und Getränke in den Gerichtssaal liefern.
Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende, Peter Boehringer, hatte vor Beginn der Verhandlung im Deutschlandfunk auf die Frage, wie die Partei mit einer Niederlage umgehen würde, geantwortet, angesichts des Umfangs der zu klärenden Fragen wäre eine Entscheidung nach zwei Tagen mündlicher Verhandlung allein schon Grund für eine Revision. Die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, würde die Entscheidung des OVG allerdings lediglich auf mögliche Rechtsfehler hin prüfen. Inhaltliche Fragen spielen dort keine Rolle mehr.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sagte in Berlin, auf die Verhandlung angesprochen: "Ich sehe das ganz gelassen. Wir gucken, was dabei rauskommt und dann gehen wir weiter unseren Weg."
Kein Verbotsantrag
Um ein Parteiverbot geht es in dem Verfahren nicht. Die Bremer Regierungsfraktionen - SPD, Grüne und Linke - streben ein Verbotsverfahren gegen die AfD an. Der Bremer Senat solle sich dafür auf Bundesebene einsetzen, teilten die Fraktionen vergangene Woche mit. Über ein solches Verbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden - nach einem Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat der Verfassungsschutz den jeweiligen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das gilt inzwischen auch für die JA und wurde durch das Kölner Verwaltungsgericht bestätigt. Die AfD setzt sich auch dagegen zur Wehr. Allerdings ist dies nicht Gegenstand des Verfahrens in Münster. In bundesweiten Wählerumfragen lag die AfD zuletzt bei etwa 18 Prozent.