München (dpa/lby) - Gut ein Jahr nach dem Ende der letzten bayerischen Regeln zum Schutz vor Corona haben nur wenige Menschen im Freistaat ungerechtfertigte Bußgelder zurückerstattet bekommen. Bis Anfang Februar hätten die Bezirksregierungen 31 entsprechende Anträge bewilligt, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München der Deutschen Presse-Agentur. Insgesamt müsse der Freistaat damit bisher rund 5300 Euro zurückzahlen. Dabei gehe es um Bußgelder für Verstöße gegen eine Ausgangsbeschränkung zu Beginn der Corona-Pandemie, die das Bundesverwaltungsgericht später für unverhältnismäßig und damit unwirksam erklärt hatte. Offen war in diesem Zusammenhang nur noch ein Antrag auf Rückerstattung, 638 waren bearbeitet.