Nach Ansicht von Professor Burkhard Oexmann verstoßen die Verantwortlichen Regnitzlosaus gegen die Bayerische Gemeindeordnung: Er spricht von Irreführung, weil der Gemeinderat nachträglich Beschlüsse geändert habe und nicht akzeptable Formulierungen auf dem Stimmzettel stünden, sagt der Rechtsanwalt, der die BI vertritt.
Zoff ums Gewerbegebiet Anwalt spricht von „Irreführung“
Uwe Faerber 08.11.2023 - 10:53 Uhr