Sowohl der Anspruch auf Unversehrtheit der Privatsphäre als auch der auf Entfaltung der Persönlichkeit sind hierzulande ein Grundrecht. Eigentlich zwei Grundrechte, die in einem Fall in Himmelkron abzuwägen wären: Dort gibt es Beschwerden von Anwohnern, die ihr Recht auf Unversehrtheit ihrer Privatsphäre einfordern, über Frösche, denen ein Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit in Form von Quaken zusteht.
Glosse Frösche sind halt auch nur Menschen
Klaus Klaschka 06.08.2023 - 11:37 Uhr