Sowohl der Anspruch auf Unversehrtheit der Privatsphäre als auch der auf Entfaltung der Persönlichkeit sind hierzulande ein Grundrecht. Eigentlich zwei Grundrechte, die in einem Fall in Himmelkron abzuwägen wären: Dort gibt es Beschwerden von Anwohnern, die ihr Recht auf Unversehrtheit ihrer Privatsphäre einfordern, über Frösche, denen ein Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit in Form von Quaken zusteht.