Es ist seit jeher eine Gratwanderung. Der Staat muss die Bürger und ihre Rechte schützen, das Verfassungsgericht hat darüber zu wachen, dass der Schutz gewahrt ist. Dass Grundrechte eingehalten werden und die Hüter dieser Ordnung nicht über ihre Befugnisse hinausgehen. Im Zeitalter der Datenverarbeitung, Telekommunikation und des virtuellen Lebens ist das nicht einfacher geworden.