Der Leitende Oberstaatsanwalt Dippold erklärte, S. sei mit einem Alter von 18 als Heranwachsender einzustufen. Das bedeutet rechtlich: Wird er angeklagt, dann zur Jugendkammer des Landgerichts. Dieses Gericht muss dann entscheiden, ob S. als Jugendlicher oder als Erwachsener eingestuft wird. Diese Frage könnte im Fall von Mord von großer Bedeutung sein: Für jugendliche Mörder ist die Höchststrafe zehn Jahre, für erwachsene lebenslänglich. Dippold bestätigte auch, dass in Fällen solcher Kapitaldelikte üblicherweise psychiatrische Sachverständige hinzugezogen werden, um die Schuldfähigkeit eines Beschuldigten zu prüfen.