Halbzeit Grundsteuer – Frist läuft bis zum 31. Oktober

red
Die anfänglichen Schwierigkeiten auf der Steuerplattform „Elster“ sind mittlerweile behoben. Foto: dpa/dpa-tmn/Robert Günther

Das Finanzamt Wunsiedel weist darauf hin, dass die Abgabefrist für Grundstückseigentümer schon zur Hälfte vorüber ist. Wer Hilfe bei der Erklärung braucht, hat mehrere Möglichkeiten.

 
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Die Hälfte der Abgabefrist ist bereits verstrichen. In den ersten zwei Monaten sind, wie das Finanzamt Wunsiedel mitteilt, bundesweit schon 5,25 Millionen Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer ihrer Erklärungspflicht nachgekommen. Auch in Bayern sind bereits über eine Million Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. „Damit ist ein erster großer Schritt getan!“

Noch genügend Zeit

Der Zeitraum für die Abgabe der Grundsteuererklärung vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 ist bundeseinheitlich gleich. Halbzeit heißt auch: Es verbleibt noch genügend Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärungen. „Nutzen Sie hierfür die Unterstützung der Bayerischen Steuerverwaltung und das umfangreiche Serviceangebot. Damit ist die Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung schnell erledigt! Zögern Sie nicht und reichen Sie Ihre Grundsteuererklärung möglichst bald ein“, schreibt das Finanzamt.

„Die Finanzverwaltung muss die Grundsteuermessbeträge zeitnah festsetzen“, heißt es zur Erläuterung in der Mitteilung weiter. Denn die Kommunen benötigten die Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig, um die ab 2025 geltenden Hebesätze für die neue Grundsteuer festlegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können. „Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben bei den Kommunen.“ Diese finanzierten damit wichtige öffentliche Leistungen, wie Infrastruktur, Kinderbetreuung, Spielplätze sowie kulturelle Einrichtungen.

Verbesserungen bei „Elster“

In den vergangenen Wochen seien regelmäßig Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge der Anwenderinnen und Anwender aufgegriffen und fachlich geprüft worden. Diese Verbesserungen stünden nach einem Update aller Grundsteuerformulare seit Ende August in „Mein Elster“ zur Verfügung. „Selbstverständlich wird auch künftig der Funktionsumfang von ,Elster’ ständig erweitert und an die Nutzerwünsche angepasst.“ Das Finanzamt rät den Grundstückseigentümern daher: „Profitieren Sie ab sofort von den verbesserten Online-Formularen!“

Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden?

In Bayern gibt es drei Möglichkeiten:

•elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de

•als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck auf www.grundsteuer.bayern.de

•als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern

Wie unterstützt die Steuerverwaltung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung?

•Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de.

•Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken.

•Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“

•Informations-Hotline: Telefonnummer 089/30700077, montags bis donnerstags, 8 bis 18 Uhr und freitags, 8 bis 16 Uhr.

•Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer) vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 über www.elster.de.

Wer keine Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung hat, den dürfen nahe Angehörige oder Steuerberater unterstützen. Diese können das eigene Benutzerkonto bei „Elster“ nutzen, um die Erklärung zu übermitteln.

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