Haustiere Bundesamt warnt vor illegalem Heimtierhandel

Bei einer Vielzahl von Kontrollen stellen Behörde Betrugsfälle beim Handel mit Hunden und Katzen fest. Wie sich Käufer vor illegal eingeschleusten Welpen schützen können.

 
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Welpen aus dem illegalen Handel werden oft viel zu früh abgegeben. Foto: dpa/Armin Weigel

– Bei bundesweiten Kontrollen im Kampf gegen den illegalen Heimtierhandel sind von Lokalbehörden eine Vielzahl von Betrugsfällen gemeldet worden. Bei insgesamt 1985 durchgeführten Kontrollen sind 1686 Betrugsfälle festgestellt worden, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am Donnerstag in Berlin mitteilte. Das sind knapp 85 Prozent der Fälle.

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Die Kontrollen wurden im Rahmen einer EU-weiten Aktion bei Züchtern, Tierhaltern, Tierheimen und Tierärzten, aber auch bei Straßen- und Grenzkontrollen zwischen Juli 2022 und Juli 2023 in Deutschland durchgeführt. Das Bundesamt koordinierte die Aktion in Deutschland und übermittelte Betrugsanzeigen an ein europäisches Schnellwarnsystem. Ein EU-Bericht mit den Ergebnissen wurde im Dezember vorgestellt.

Illegaler Handel begünstigt Zoonosen – wie etwa Tollwut oder Bandwürmer

Häufig seien die Welpen bei den Kontrollen noch zu jung gewesen, sagte Mandy Le, Projektkoordinatorin beim Bundesamt. In vielen Fällen sei der kommerzielle Transport auch als privater Transport getarnt worden. Vielfach konnten auch gefälschte Heimtierausweise und Tollwutberichte festgestellt werden, sagte sie.

Der illegale Handel von Hunden und Katzen begünstigt auch die mögliche Verbreitung von Zoonosen, also vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheiten. Tollwut oder bestimmte Bandwürmer könnten sich auf den Menschen übertragen. Der letzte Fall von Tollwut trat erst vor etwa zweieinhalb Jahren bei einem illegal eingeführten Welpen aus der Türkei in Bremen auf, wie Klaus Lorenz, Leiter des Referates Lebensmittelhygiene, Inspektionen und Veterinärangelegenheiten beim Bundesamt sagte. Wenn sich Menschen infizierten und die Krankheit ausbreche, sei sie tödlich, sagte er.

Auf gültigen EU-Heimtierausweis, Alter und Übergabeort sei zu achten

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten zudem beim Kauf eines Hundes oder einer Katze darauf achten, dass die Tiere nur von vertrauenswürdigen Quellen bezogen werden. Tiere, die zum Verkauf angeboten oder zur Adoption freigegeben werden, sollten laut dem Bundesamt immer mit einem gültigen EU-Heimtierausweis an den neuen Besitzer übergeben werden. Auch auf das Alter eines Welpen müsse geachtet werden: „Wenn das Tier aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland kommt, sollte es mindestens 15 Wochen alt sein“, sagte die Projektkoordinatorin Le.

Das Bundesamt warnt Käufer auch vor einer Übergabe des Tieres an unüblichen Orten wie an Autobahnen, Parkplätzen oder Tankstellen. Meist würden die Tiere aus Rumänien, Ungarn und Polen nach Deutschland gebracht.

Das Bundesamt sprach sich auch für eine bessere behördliche Zusammenarbeit aus. Insbesondere der Austausch zwischen Strafverfolgungs-, Zoll- und Veterinärbehörden müsse intensiviert werden, teilte das Bundesamt mit. Zudem sollten Justizbehörden sensibilisiert werden, was das Ausmaß des Betrugs beim Handel mit Heimtieren angehe.