Was wenn die Klimaanlage nicht funktioniert?
Was gilt, wenn man zum Beispiel ein Hotel gebucht hat, für das der Veranstalter volle Klimatisierung zugesagt hat, die Klimaanlage dann aber nicht funktioniert? „Da sind wir natürlich schon massiv im Gewährleistungsbereich und da wäre der Veranstalter in der Pflicht“, erklärt Reiserechtler Degott. „Nicht deshalb, weil er für die Hitze was kann, sondern weil er für den Ausfall der Klimaanlage verantwortlich ist.“
Erderwärmung in Europa
Weltweit ist Hitze nach Angaben der UN-Organisation für Meteorologie eines der tödlichsten Wetterereignisse überhaupt. Laut einer aktuellen Studie kamen durch die hohen Temperaturen im vergangenen Sommer allein in Europa mehr als 60.000 Menschen ums Leben. Experten zufolge schreitet die Erderwärmung in Europa doppelt so schnell voran wie im globalen Durchschnitt.