Hof - Auch bei nächtlichen Einsätzen an bekannten Unruhepunkten sind Polizisten nicht frei in der Wahl ihrer Mittel. Darüber musste sich ein 53-jähriger Polizeioberkommissar beim Amtsgericht Hof belehren lassen. Weil er nach Überzeugung von Strafrichter Hubert Pürner ohne Vorwarnung Pfefferspray gegen eine Gruppe von jungen Kneipengängern eingesetzt hatte, wurde der Polizist wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt.