Die Brücke wurde bereits für die Fahrbahnbreite des geplanten dreispurigen Ausbaus der B 173 von Hof bis zur Autobahnanschlussstelle zur A 72 mit einer Fahrbahnbreite von 16 Metern gebaut. Zwischen den beiden Geländern ist das Bauwerk sogar 20,10 Meter breit. Die Kosten der etwa 950 000 Euro teuren Baumaßnahme trägt der Bund.
Das Brückenbauwerk aus dem Jahr 1938 war durch Chloride und andere Einflüsse so stark geschädigt gewesen, dass nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur eine komplette Erneuerung infrage kam. Ursprünglich sollte die Komplettsanierung zwischen April und Dezember 2013 durch die Firma Streicher GmbH aus Jena durchgeführt werden. Dieser Zeitrahmen ließ sich dann aber nicht einhalten.
Die Bauzeit sei von vorneherein ambitioniert gewesen, räumte Bauamtsleiter Schnabel ein. Außer den eigentlichen Brückenbauarbeiten mussten auch erhebliche Erd- und Abbruchmassen bewegt sowie Kabel und Leitungen verlegt werden. "Besonders diese Leitungsverlegungen im Vorfeld des eigentlichen Brückenbaues nahmen bereits mehr als zwei Monate Bauzeit in Anspruch", stellte er fest. Weil die im Jahr maximal mögliche Bauzeit etwa acht Monate betrage - von April bis November - sei schon vorher klar gewesen, "dass bereits kleinste Verzögerungen zu Problemen bei der Fertigstellung führen könnten". Dieser Tatsache wurde mit dem Bau einer zweispurigen Behelfsumfahrung von vorneherein Rechnung getragen, sodass sich die Behinderungen für den Verkehr auf der B 173 auf ein Mindestmaß beschränken ließen.
Wann mit dem dreispurigen Ausbau auf dem fünf Kilometer langen Teilstück der B 173 zwischen der Brücke bis zur A 72 begonnen wird, sei heute noch nicht zu terminieren. Schnabel sagte, dass das Staatliche Bauamt im Dezember 2013 die Unterlagen zur Abstimmung des Projekts an das Bundesverkehrsministerium geschickt habe. Sobald hierzu ein Ergebnis vorliege, solle der Vorentwurf fertiggestellt werden.
Nach der haushaltsrechtlichen Genehmigung dieses Vorentwurfs sei dann noch die Durchführung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Mit dem Bau könne erst begonnen werden, wenn dieses Verfahren abgeschlossen sei, vollziehbares Baurecht bestehe und das Vorhaben im Verfügungsrahmen des Bauamtes berücksichtigt werden könne. Schnabel: "Nicht zuletzt im Hinblick auf den möglichen Rechtsmittelweg kann ein konkreter Zeitpunkt für den Baubeginn noch nicht benannt werden."
Für den dreispurigen Ausbau der B 173, der laut Schnabel nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden muss, rechnet man nach aktuellem Stand mit Kosten von 28 Millionen Euro.
Tempo 50 muss sein, weil die Fahrbahnmarkierung noch fehlt. Kurt Schnabel, Leiter des Staatlichen Bauamts Bayreuth