Hof - Die Wahlberechtigten in Bayern stimmen - neben ihren Kreuzchen für die Parteien und deren Spitzenkandidaten - zusätzlich noch über fünf einzelne Gesetze ab. Die bayerische Staatsregierung macht es sich damit leicht - und nebenbei, sie macht es auch kostengünstig, weil sie den Wähler nicht noch einmal an die Urnen bittet. Denn es geht um Änderungen der Verfassung. Eine solche ist in Bayern jedoch nur durch eine Zweidrittelmehrheit im Landtag und einen Volksentscheid möglich. Von den fünf im Landtag vertretenen Parteien waren nur die Grünen dagegen, die geplanten Verfassungsänderungen stützen sich damit auf eine breite Koalition von CSU, FDP, SPD und Freie Wähler.