Feilitzsch - Hunde - zumindest Kampfhunde und große Hunde - müssen künftig in der Gemeinde Feilitzsch an die Leine. Das regelt jetzt die Hundehaltungsverordnung, die der Gemeinderat Feilitzsch einstimmig zur jüngsten Sitzung verabschiedet hat. Ausgenommen von der Leinenpflicht sind Blindenführhunde, Diensthunde im Einsatz, Hütehunde, Rettungshunde und im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde. Als Ordnungswidrigkeit wird verfolgt, wenn das Tier vorsätzlich oder fahrlässig nicht angeleint ist, oder der Hund an einer nicht reißfesten Leine oder an einer mehr als vier Meter langen Leine geführt wird. Wie Bürgermeister Helmut Grießhammer dazu weiter ausführte, wird bei Hunden im Außenbereich das Jagdgesetz angewendet. Der Umgang mit Hundekot wiederum ist im Straßen- und Wegegesetz geregelt. Die von der Gemeinde erlassene Verordnung gilt für die nächsten 20 Jahre. R. D.