Hof Keine Gefahr für Mitarbeiter des Landratsamtes

Messer Quelle: Unbekannt

Der Mann, der sich selbst mit einem Messer verletzt hat, wollte gegen das Rechtssystem protestieren. Die Polizei wertet den Fall als "persönliches Drama".

 
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Hof - Nach dem Vorfall am Dienstag im Hofer Landratsamt - ein Asylbewerber hatte sich selbst mit einem Messer verletzt - kommt Licht in die Sache. Offenbar ist die Verzweiflungstat des Senegalesen auf seinen Unmut auf das Rechtssystem zurückzuführen.

Wie die Behörde auf Nachfrage der Frankenpost mitteilt, war der Mann am Montagvormittag wegen einer Arbeitserlaubnis bei einem Beratungsgespräch. Die Arbeitserlaubnis sei ihm verweigert worden, weil er aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland kam, aus Italien. "Er war mit der Darstellung der Rechtslage nicht einverstanden", heiß es in einer schriftlichen Antwort des Landratsamtes. Während des Vorfalls sei der Mann "gegenüber anderen Personen zu keiner Zeit aggressiv" gewesen. Es bestehe kein Grund, die Sicherheitsvorkehrungen im Landratsamt infrage zu stellen. Wie diese Maßnahmen vor und während Beratungsgesprächen aktuell aussehen, war nicht zu erfahren: "Hausinterne Sicherheitsvorkehrungen werden nicht preisgegeben", hieß es.

Nach dem Vorfall sei der Rettungsdienst und die Polizei gerufen worden, die den nicht schwer verletzten Mann zur Behandlung ins Klinikum Hof brachten. "Über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes liegen uns keine Informationen vor", schreibt die Behörde. Auch das Sana-Klinikum wollte nicht näher auf detaillierte Fragen eingehen. "Unter Berufung auf die ärztliche Schweigepflicht und mit Rücksicht auf die Familie können wir uns zum vorliegenden Fall nicht äußern."

Aus dem Polizeipräsidium Oberfranken in Bayreuth war zu erfahren, dass die Selbstattacke eher als "ein Hilferuf" oder "persönliches Drama" zu werten sei. Der Mann habe sich auch nicht in den Bauch gestochen, sondern geritzt. Bekannt wurde der Fall erst durch Informanten aus dem Landratsamt. "Da keine Gefahr für andere Personen bestand und die Verletzungen nicht massiv waren, haben wir von einer Bekanntmachung abgesehen", begründet Stadter die Entscheidung über die unterbliebene Information. SöGö

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